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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art. 1
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Absatz 1: Sofern nicht schriftlich ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden, sind diese AGB integrierter Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen zwischen der meproa gmbh und seinen Kunden und gelten insbesondere für die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen und für Aufträge an die meproa gmbh. Teilnehmer an Angeboten und Auftraggeber bestätigen mit jeder Anmeldung bzw. Auftragserteilung, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben.

Absatz 2: Diese Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Dienstleistungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot der meproa gmbh.

Art. 2
Vertragspartner

Die vertragliche Partnerschaft besteht

a) bei Teilnahme an Angeboten aus dem Leistungsangebot der meproa gmbh und zwischen Teilnehmern der Leistungsangebote und meproa gmbh. Als Teilnehmer gelten natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristischen Personen. Bei Angebotsteilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt als Vertragspartner die für den Angebotsteilnehmer berechtigte Person.

b) Zwischen Auftraggebern offerierter Angebote und meproa gmbh. Als Vertragspartner für offerierte Angebote gilt der Adressat der Offerte.

Art. 3
Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einem Angebot gilt als Bestellung. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch meproa gmbh gilt der Vertrag als geschlossen und die Anmeldung ist verbindlich. Offerierte Angebote werden durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt. Mit dieser Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber gilt der Vertrag als geschlossen und der Auftrag ist verbindlich.

Art. 4
Anmeldung

Anmeldungen für Angebote müssen schriftlich oder per e- Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden nach Datum (Datum des Poststempels) berücksichtigt.

Art. 5
Preise

Alle Preise sind in Schweizer Franken ausgewiesen. Bildungsleistungen sind gem. Art. 21 MWStG von Mehrwertsteuer befreit. Nebenleistungen wie Verpflegung etc. können mehrwertsteuerpflichtig sein.

Art. 6
Durchführung

Bei sämtlichen Angeboten ist eine minimale sowie maximale Teilnehmerzahl definiert. Die meproa gmbh behält sich das Recht vor, Veranstaltungen mit zu geringer Teilnehmeranzahl bis 20 Tage vor Angebotstermin ohne Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern/ Auftraggebern zu annullieren. Bei einer Annullation durch meproa gmbh werden bereits geleistete Zahlungen ohne jegliche zusätzliche Verpflichtungen innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.

Art. 7
Zahlungskonditionen

Die Angebotsgebühren müssen vor Angebotsbeginn auf das Konto der meproa gmbh einbezahlt sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen erfolgt die Barzahlung an den Instruktor vor Ort bei Angebotbeginn. Teilnehmer welche die Zahlungskonditionen nicht einhalten, können vom Angebot ausgeschlossen werden. Die Zahlungsverpflichtung meproa gmbh gegenüber bleibt dadurch weiterhin bestehen.

Art. 8
Rücktritt/ Annullierung

Ein gewünschter bzw. notwendig gewordener Rücktritt muss so schnell wie möglich schriftlich an die meproa gmbh gemeldet werden. Ein Rücktritt bis 20 Arbeitstage vor Angebotsbeginn kann ohne Kostenfolge der Teilnehmer, des Auftraggebers erfolgen. Ab dem 19. Tag vor Angebotsbeginn hat die meproa gmbh das Recht auf folgende Annullationsgebühren:

Rücktrittszeitpunkt: Annullationsgebühren:
Ab 19- 15 Tage vor Angebotbeginn 30% des Rechnungsbetrags
Ab 14- 7 Tage vor Angebotbeginn 50% des Rechnungsbetrags
Ab 6- 1 Tag vor Angebotbeginn 80% des Rechnungsbetrags
Abmeldung Kurstag/ nicht erschienen 100% des Rechnungsbetrags

Dem Teilnehmer, dem Auftraggeber werden keine Annullationsgebühren in Rechnung gestellt, wenn er einen Ersatzteilnehmer vermitteln kann, der die ausgewiesenen Angebotsbedingungen erfüllt.

Nichtinanspruchnahme der Angebote (oder Teile davon) führt nicht zu einer Ermässigung des Rechnungsbetrages.

Art. 9
Versicherung

Der Abschluss von Versicherungen ist alleinige Sache des Seminarteilnehmers bzw. Auftraggebers. meproa gmbh übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Diebstahl, Verlust von Gegenständen usw.

Art. 10
Seminarinhalt/ Ausbildner

meproa gmbh behält sich das Recht vor, kurzfristig Änderungen in Bezug auf den Stoffinhalt und den Referenten vorzunehmen.

Art. 11
Absenzenregelung

Für eine formelle Bestätigung über die Teilnehme an einem Angebot sind 100% der Zeit zu besuchen.

Art. 12
Preisänderungen

Preisänderungen, spezielle Konditionen usw. bleiben der Geschäftsleitung der meproa gmbh vorbehalten.

Art. 13
Nebenabreden

Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der schriftlichen Form.

Art. 14
Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit meproa GmbH gilt Schweizer Recht, eingeschlossen sind auch Teilnehmer aus dem Ausland. Gerichtsstand ist ausschliesslich Stans NW, Schweiz.