Absatz 1: Sofern nicht schriftlich ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden, sind diese AGB integrierter Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen zwischen der meproa gmbh und seinen Kunden und gelten insbesondere für die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen und für Aufträge an die meproa gmbh. Teilnehmer an Angeboten und Auftraggeber bestätigen mit jeder Anmeldung bzw. Auftragserteilung, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben.
Absatz 2: Diese Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Dienstleistungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot der meproa gmbh.
Die vertragliche Partnerschaft besteht
a) bei Teilnahme an Angeboten aus dem Leistungsangebot der meproa gmbh und zwischen Teilnehmern der Leistungsangebote und meproa gmbh. Als Teilnehmer gelten natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristischen Personen. Bei Angebotsteilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt als Vertragspartner die für den Angebotsteilnehmer berechtigte Person.
b) Zwischen Auftraggebern offerierter Angebote und meproa gmbh. Als Vertragspartner für offerierte Angebote gilt der Adressat der Offerte.
Die Anmeldung zu einem Angebot gilt als Bestellung. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch meproa gmbh gilt der Vertrag als geschlossen und die Anmeldung ist verbindlich. Offerierte Angebote werden durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt. Mit dieser Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber gilt der Vertrag als geschlossen und der Auftrag ist verbindlich.
Anmeldungen für Angebote müssen schriftlich oder per e- Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden nach Datum (Datum des Poststempels) berücksichtigt.
Alle Preise sind in Schweizer Franken ausgewiesen. Bildungsleistungen sind gem. Art. 21 MWStG von Mehrwertsteuer befreit. Nebenleistungen wie Verpflegung etc. können mehrwertsteuerpflichtig sein.
Bei sämtlichen Angeboten ist eine minimale sowie maximale Teilnehmerzahl definiert. Die meproa gmbh behält sich das Recht vor, Veranstaltungen mit zu geringer Teilnehmeranzahl bis 20 Tage vor Angebotstermin ohne Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern/ Auftraggebern zu annullieren. Bei einer Annullation durch meproa gmbh werden bereits geleistete Zahlungen ohne jegliche zusätzliche Verpflichtungen innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
Die Angebotsgebühren müssen vor Angebotsbeginn auf das Konto der meproa gmbh einbezahlt sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen erfolgt die Barzahlung an den Instruktor vor Ort bei Angebotbeginn. Teilnehmer welche die Zahlungskonditionen nicht einhalten, können vom Angebot ausgeschlossen werden. Die Zahlungsverpflichtung meproa gmbh gegenüber bleibt dadurch weiterhin bestehen.
Ein gewünschter bzw. notwendig gewordener Rücktritt muss so schnell wie möglich schriftlich an die meproa gmbh gemeldet werden. Ein Rücktritt bis 20 Arbeitstage vor Angebotsbeginn kann ohne Kostenfolge der Teilnehmer, des Auftraggebers erfolgen. Ab dem 19. Tag vor Angebotsbeginn hat die meproa gmbh das Recht auf folgende Annullationsgebühren:
Rücktrittszeitpunkt: | Annullationsgebühren: |
---|---|
Ab 19- 15 Tage vor Angebotbeginn | 30% des Rechnungsbetrags |
Ab 14- 7 Tage vor Angebotbeginn | 50% des Rechnungsbetrags |
Ab 6- 1 Tag vor Angebotbeginn | 80% des Rechnungsbetrags |
Abmeldung Kurstag/ nicht erschienen | 100% des Rechnungsbetrags |
Dem Teilnehmer, dem Auftraggeber werden keine Annullationsgebühren in Rechnung gestellt, wenn er einen Ersatzteilnehmer vermitteln kann, der die ausgewiesenen Angebotsbedingungen erfüllt.
Nichtinanspruchnahme der Angebote (oder Teile davon) führt nicht zu einer Ermässigung des Rechnungsbetrages.
Der Abschluss von Versicherungen ist alleinige Sache des Seminarteilnehmers bzw. Auftraggebers. meproa gmbh übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Diebstahl, Verlust von Gegenständen usw.
meproa gmbh behält sich das Recht vor, kurzfristig Änderungen in Bezug auf den Stoffinhalt und den Referenten vorzunehmen.
Für eine formelle Bestätigung über die Teilnehme an einem Angebot sind 100% der Zeit zu besuchen.
Preisänderungen, spezielle Konditionen usw. bleiben der Geschäftsleitung der meproa gmbh vorbehalten.
Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der schriftlichen Form.
Für alle Rechtsbeziehungen mit meproa GmbH gilt Schweizer Recht, eingeschlossen sind auch Teilnehmer aus dem Ausland. Gerichtsstand ist ausschliesslich Stans NW, Schweiz.